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Die "Leih-und Geschenkgemeinschaft" bei der
GLS Gemeinschaftsbank eG

Was ist eine Leihgemeinschaft?
Gemeinnützige Einrichtungen (wie Vereine, Projekte, Initiativen o.ä.) werden vorwiegend durch Zuwendungen sowe Schenkungen und Beiträge ihrer Mitglieder und Förderer finanziert. Diese Beiträge und Spenden fließen üblicherweise in Form von regelmäßigen, Kleinen Beträgen. Durch eine Leihgemeinschaft ist es möglich, solche zweckgebundenen Spenden vorzufinanzieren, wenn sofort ein größerer Betrag (z.B. für ein Bauvorhaben) bereitgestellt werden muß.
Trotz Beschränkung des einzelnen Leihgemeinschaftskredites auf höchstens 3.000,-Euro können bei größeren Initiativen auf diese Weise auch hohe Beträge zusammengebracht werden.
Einer Leihgemeinschaft sollten höchstens 30 Leihgemeinschafts-Mitglieder angehören und der Gesamtdarlehensbetrag sollte möglichst 50.000,- Euro nicht übersteigen. Bei einer größeren Anzahl von Menschen empfiehlt es sich, mehrere Leihgemeinschaften zu bilden, damit gegenseitige Wahrnehmungen und echtes solidarisches Handeln möglich werden und dies auch so bleibt.

Wie funktioniert eine Leihgemeinschaft?
Sie erklären Ihre Bereitschaft mit einem monatlichen Beitrag von z.B. 50,-Euro über einen Zeitraum von max. 5 Jahren das Projekt zu unterstützen. Damit geben Sie eine Zusage über insgesamt 3.000,- Euro ab. Alle Förderer schließen sich in der Leihgemeinschaft im Sinne der Solidargemeinschaft zusammen und beantragen - jeder für sich - bei der GLS Gemeinschaftsbank eg einen Kleinkredit über ihre jeweilige Summe. Diese Kreditbeträge werden gebündelt und dem begünstigten Projekt kann die Summe der Zusagen in einem Betrag schon zum Projektbeginn ausgezahlt werden.
Die anschließende Kredittilgung wird von allen Mitgliedern der Leihgemeinschaft übernommen, wobei jedes Mitglied seinen eigenen Kredit zurückzahlt und zusätzlich gesmtschuldnerisch für alle anderen Kredite der Leihgemeinschaft haftet, bis iese vollständig getilgt sind. Die Höhe dieser zusätzlichn Haftung bleibt auf den eigenen Kreditbetrag beschränkt.
Aus Gründen einer praktikablen Kreditabwicklung wählt die Leihgemeinschaft in Selbstverwaltung einen Bevollmächtigten, der die Solidargemeinschaft inb allen Belangen gegenüber der GLS Gemeinschaftsbank eG vertritt und zur reibungslosen Zahlungsabwicklung ein Sonderkonto für die Leihgemeinschaft einrichtet und führt.

Was ist Kostendeckungsunterlagen (KDU)?
Kreditnehmern, die nach Auffassung der Geschäftsführung gemeinnützige Aufgaben (unabhängig von einer steuerlichen Anerkennung) wahrnehmen, werden soweit der Bank entsprechende zinslose/zinsvergünstigte Einlagen zur Verfügung stehen, keine Zinsen berechnet, sondern mit einer Kostendeckungsumlage (KDU) belastet. Die KDU setzt sich zusammen aus den geringen Refinanzierungskosten, den anteiligen Personal- und Sachaufwendungen, den Wertberichtigungen (auch für latente Risiken!) und den Rücklagen, die für die Bank benötigt werden. Für einen Leihgemeinschaftskredit werden grundsätzlich keine Zinsen erhoben, stattdessen wird die Kostendeckungsumlage fällig. Sie betrug in den letzten Jahren zwischen 2,5% und 4,5% (1988-2001: 4,5%) und wird auf den jeweils aktuellen Kreditsaldo berechnet.

Berechnung von Gesamtbetrag und Effektivzins für Leih- und Schenkgemeinschaften (alle Beträge in Euro)
Laufzeit: 3 Jahre
(36 Monate)
Darlehensbetrag
monatl. Tilgungsrate
Gesamtbetrag
Effektivzins
500,-
13,89
532,93
4,39 %
1.000,-
27,78
1.065,88
4,39 %
1.500,-
41,67
1.598,82
4,39 %
2.000,-
66,66
2.131,74
4,39 %
2.500,-
69,45
2.664,66
4,39 %
3.000,-
83,34
3.197,62
4,39 %
Laufzeit: 4 Jahre
(48 Monate)
monatl. Tilgungsrate
Gesamtbetrag
Effektivzins
500,-
10,42
543,93
4,39 %
1.000,-
20,84
1.087,86
4,39 %
1.500,-
31,25
1.631,82
4,39 %
2.000,-
41,67
2.175,75
4,39 %
2.500,-
52,08
2.719,64
4,39 %
3.000,-
62,50
3.263,63
4,39 %
Laufzeit: 5 Jahre
(60 Monate)
monatl. Tilgungsrate
Gesamtbetrag
Effektivzins
500,-
8,34
554,82
4,39 %
1.000,-
16,67
1.109,88
4,40 %
1.500,-
25,-
1.664,82
4,40 %
2.000,-
33,34
2.219,78
4,40 %
2.500,-
41,67
2.774,67
4,40 %
3.000,-
50,-
3.329,53
4,39 %
Zur Berechnung wurde eine Auszahlung zum 01. des auf den Abschluß des Kreditvertrages folgenden Monats und eine Ratenzahlung jeweils zum 15. eines Monats unterstellt.

GLS Gemeinschaftsbank eG

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